Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Linz Airport ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem
Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den
barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
(Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website linz-airport.com.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit
Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“
beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1
(2021-03) vereinbar.
www.accessiway.com/it/home c/o Praterstraße 1/34, 1020 Wien vienna@accessiway.com
Um dich für diesen Job zu bewerben, besuche bitte www.linz-airport.com.
