Einstieg & QuereinstiegZuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG: Ablauf, Dauer und Gültigkeit
Ohne bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung darf niemand in den Sicherheitsbereichen eines Flughafens arbeiten. Beantragt wird sie über den Arbeitgeber bei der Luftsicherheitsbehörde, geprüft werden Strafregister und Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden, gültig ist das Ergebnis fünf Jahre. Dieser Artikel erklärt Ablauf, Prüfumfang, Ablehnungsgründe und Fristen.
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